Die Gesundheit ist unser wichtigstes Gut im Leben. Hinsichtlich der Schwere unserer Krankheit, wären wir all unseren Lebensbereichen eingeschränkt. Dabei müssten sowohl die beruflichen Aktivitäten als auch die Gestaltung der Freizeit eingeschränkt werden. Vor allem aber leiden Familie und Freunde mit dem Betroffenem mit. Aus diesem Grund sollten wir stets darauf achten unsere Gesundheit so gut wie möglich zu erhalten. Um uns vor etwaigen Krankheiten zu bewahren ist es nicht nur wichtig sich gesund zu ernähren, sondern ebenso bedeutsam regelmäßig Sport zu treiben. Doch in der heutigen Gesellschaft gehört die gesundheitliche Vorsorge gleichermaßen zu einem ausgewogenen Programm. Schon als Kind bekommt man zahlreiche Impfungen, die einen vor bestimmt Krankheiten schützen sollen. Zu den bekanntesten Impfungen gehören wohl die gegen Mumps, Masern, Rötung und Kinderlähmung. Bezüglich der Mundhygiene ist die zahnärztliche Prophylaxe genauso wichtig. Die Einschränkung des Alkoholkonsums und des Tabakkonsums gehören neben der Unterbindung von Fettleibigkeit zu den grundlegendsten Maßnahmen zur Vermeidung von Krebserkrankungen.
Man kann diese Krankheiten zwar damit nicht vollkommen ausschließen, dennoch tragen sie maßgeblich zur Gesundheitsvorsorge bei. Doch was ist mit schwerwiegenden Unfällen, die man nicht vorhersehen kann. Auch in diesen Fällen sollte man sich absichern. Zur Bestimmung der lebenserhaltenen Schritte oder der möglicherweise nötigen Pflegeperson dient eine Patientenverfügung. In einer Patientenverfügung kann die betroffene Person im Vorhinein den eigenen Willen festsetzen, falls dies zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr realisierbar ist. Eine Patientenverfügung bedarf keiner speziellen Form und hat auch ohne eine notarielle Beglaubigung rechtliche Wirksamkeit. Man sollte für den Fall der Fälle mehrere Exemplare der Patientenverfügung hinterlegen. Eines an einem sicheren Ort im eigenen Zuhause, eines bei Freunden oder Verwandten und eines natürlich beim Hausarzt. Somit kann man sichergehen, dass man sich auch die ganz unverhofft eintretenden Situationen vorbereitet hat. Mit einer Patientenverfügung kann man den Angehörigen die große Last der Entscheidung abnehmen. Selbstverständlich können sich diese genauso von dieser Festlegung vor den Kopf gestoßen fühlen.
Dennoch gelten die Patientenverfügung, aber auch das Testament als grundlegende, vorbeugende Mittel. Damit können Entscheidung getroffen werden, die zu einer späteren Sachlage nicht mehr gefasst werden können.
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